TI – Schiedsamt erhöht die Pauschalen für Praxen
Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilt, hat das Bundesschiedsamt die Pauschalen für Kartenterminals, KIM-Dienste und weitere Anwendungen angehoben und auch neue Pauschalen eingeführt.
Am 18.07.2022 wurde endlich über einen wichtigen Bestandteil, die noch ausstehende Finanzierung des TI-Hardwaretausches, final entschieden. Damit erhält ab jetzt jede vertragsärztliche Praxis pauschal einen Betrag von 2.300 € für den Austausch, somit sinkt der Eigenanteil der Praxen aktuell auf 472,70 €.
Die vom Bundesschiedsamt beschlossenen Eckpunkte enthalten auch weitere Finanzierungspauschalen z.B. Erstattung für aktuelle Updates im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte, für das Konnektor-Update (PTV 5) und zwei neue Betriebskostenpauschalen.
Lesen Sie mehr dazu in den: Praxisnachrichten der KBV